Häufig gestellte Fragen zum IOI-Auswahlverfahren

Ausgewählte Teilnehmerinnen und Teilnehmer jedes Bundeswettbewerbs Informatik können sich in mehreren Lehrgängen für das vierköpfige deutsche Team qualifizieren, das an der Internationalen Informatik-Olympiade im Folgejahr der BwInf-Endrunde teilnimmt. Zur Teilnahme am IOI-Auswahlverfahren werden BwInf-FinalistInnen und weitere besonders gute Teilnehmende der zweiten Runde eingeladen, sofern sie die Teilnahmekriterien der IOI erfüllen.

Bei der Kandidatenauswahl ist zu beachten, dass IOI-Teilnehmer am 1. Juli des IOI-Jahres das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen. Damit kommen viele Endrundenteilnehmer aus Altersgründen als IOI-Kandidaten leider nicht in Frage.

 

Entscheidend ist, dass der Teilnehmende Schülerin bzw. Schüler in Deutschland ist, an einer Schule, die vom Kultusministerium des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. In diesem Fall ist die Nationalität unerheblich. Nur SchülerInnen, die im Ausland auf die Schule gehen, müssen die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder eine anerkannte deutsche Auslandsschule besuchen.

Nein, aber ein Maximalalter: IOI-Teilnehmer dürfen am 1. Juli des IOI-Jahres das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ja. Die Informatik-Olympioniken sind besonders hervorragende Teilnehmer des Bundeswettbewerbs Informatik.

Nein, zur Teilnahme am IOI-Auswahlverfahren werden nur BwInf-FinalistInnen und weitere besonders gute Teilnehmende der zweiten Runde eingeladen, sofern sie die Teilnahmekriterien der IOI erfüllen.

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